Unsere Kriterien für „berollbare“ Wanderwege sind:
Stufe I
Beispiel »Schwierigkeitsgrad I«
Wegstrecke von Beschaffenheit und Steigungen her alleine von kräftiger/m RollstuhlfahrerIn oder E-RollstuhlfahrerIn bzw. Menschen mit Gehhilfen / Rollator machbar.
Keine Einschränkungen für Kinderwagen.
Stufe II
Beispiel »Schwierigkeitsgrad II«
Wegen vereinzelter Hindernisse oder Steigungen bzw. Gefälle bei gewissen Abschnitten Begleitperson nötig.
Geringe Anforderungen an Begleitperson gestellt.
Stufe III
Beispiel »Schwierigkeitsgrad III«
Wegen Unwegsamkeit und extremen Steigungen (über 6 Prozent) Begleitperson unerlässlich!
Hohe Anforderungen an Begleitperson gestellt, evtl. mehrere Begleitpersonen mitnehmen.